Abstand ImmobilienSeite AD Immobilien Trier

AGB´s der AD Immobilien Group Trier - Ihrem trierer Makler!

AD Immobilien Group Trier - Ihr Makler wenn es um den Verkauf bzw. die Vermietung von Immobilien geht.

§ 1 Provisionsanspruch der trierer Makler

(1) Die AD Immobilien Group Trier, Ihr Immobilienmakler aus Trier, erhält für den Nachweis oder die Vermittlung vom Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Maklerprovision der Gegenseite bei Erwerb oder Anmietung eines Objektes in Trier, Wittlich, Bitburg, Luxemburg und Umgebung, durch ihn, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten oder einen Verwandten die ausgewiesene Maklerprovision vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Die Provisionshöhe für den trierer Makler gestaltet sich in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3% vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für gewerbliche Mietverträge in der Regel 3 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an die AD Immobilien Group Trier zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

§ 2 Fälligkeit der Provision für den Immobilienmakler in Trier

(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision für den Immobilienmakler verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig. Die AD Immobilien Group Trier nimmt keine Vermögensgegenstände entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer dienen.

(2) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Schuldner Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Schuldner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.


§ 3 Mehrfachtätigkeit

Die AD Immobilien Group Trier darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§ 4 Weitergabe von Informationen durch Ihren Makler aus Trier

Die Weitergabe der durch die AD Immobilien Group Trier zusammengestellten Informationen - insbesondere des Nachweises - an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch die AD Immobilien Group Trier gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.

§ 5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Interessenten ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der AD Immobilien Group Trier.

§ 6 Informationspflicht des Maklers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die AD Immobilien Group Trier unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 7 Abschluss eines Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die AD Immobilien Group Trier unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

§ 8 Haftungsbeschränkung für den Makler aus Trier

(1) Schadensersatzansprüche gegen die AD Immobilien Group Trier sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.

(2) Hinsichtlich des Objektes ist die
AD Immobilien Group Trier auf die Auskünfte des Auftragsgeber z.B. Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger, Behörden, usw. angewiesen. Insoweit beruhen sämtliche Informationen auf den ungeprüften Auskünften von Dritten. Eventuelle Berechnungen verstehen sich als unverbindliche Beispiele. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist jede Haftung der AD Immobilien Group Trier ausgeschlossen.

(3) Darüber hinaus kann die AD Immobilien Group Trier für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften. Die Angebote der AD Immobilien Group Trier sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt vorbehalten.

§ 9 Vertragsänderung, Schriftform

(1) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

(2) Kündigungen des AD Immobilien Group Trier Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 10 Gerichtsstand Ihres Immobilienmaklers in Trier

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz der AD Immobilien Group Trier.



Infobutton Immobilien Trier
Infobutton Immobilien Trier